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   BFH, 26.01.1977 - II R 40/72   

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BFH, 26.01.1977 - II R 40/72 (https://dejure.org/1977,1123)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1977 - II R 40/72 (https://dejure.org/1977,1123)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1977 - II R 40/72 (https://dejure.org/1977,1123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristenkontrollbuch - Organisationsmangel - Prozeßbevollmächtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 164
  • NJW 1977, 976 (Ls.)
  • DB 1977, 850
  • BStBl II 1977, 290
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.11.1972 - VIII R 8/67

    Nachsichtgewährung - Fristversäumnis - Gesetzliche Rechtsmittelfristen -

    Auszug aus BFH, 26.01.1977 - II R 40/72
    Es ist Pflicht der Prozeßbevollmächtigten, durch die Organisation ihres Bürobetriebs sicherzustellen, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1972 VIII R 8/67, BFHE 107, 486, BStBl II 1973, 169; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 1957, Bd. I Teil 2, § 233 Anm. B II c 2).
  • BFH, 07.05.1987 - IV R 33/85

    Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist - Pflicht der Prozessbevollmächtigten,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist es Pflicht der Prozeßbevollmächtigten, durch die Organisation ihres Bürobetriebs sicherzustellen, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen werden (vgl. Urteile vom 11. November 1972 VIII R 8/67, BFHE 107, 486, BStBl II 1973, 169, und vom 26. Januar 1977 II R 40/72, BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290).

    Zur ordnungsmäßigen Fristenkontrolle gehört, daß im Fristenkontrollbuch oder in einer vergleichbaren Einrichtung der Ablauf der Frist für jede einzelne Sache erfaßt wird (Urteil in BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290).

    Das FA kann sich zur Stützung seiner Auffassung, ein Organisationsmangel liege schon deshalb vor, weil der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin im Kontrollbuch keine besonderen Fristen für die Überwachung von Revisionsbegründungsfristen geführt habe, nicht auf das Urteil in BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290 berufen.

    Anders als in dem Fall des Urteils in BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290 wurde im Streitfall jedoch die Revisionsbegründungsfrist, auch im Falle der Verlängerung, unter der Überschrift "Fristablauf" notiert.

  • BFH, 18.01.1993 - X R 83/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verschuldete Fristversäumnis bei

    Im Gegenteil hätte gerade dies den Prozeßbevollmächtigten in besonderem Maße veranlassen müssen, konkrete Maßnahmen zur Fristwahrung zu treffen bzw. bei den zuständigen Mitarbeitern in Erinnerung zu rufen; denn es gehörte zu seinen wichtigsten Pflichten, durch die Organisation seines Büros vor allem auch für den Fall seiner Abwesenheit sicherzustellen, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. u.a. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 1977 II R 40/72, BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290; vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, 277, BStBl II 1989, 266, 268, und vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649; Gräber, FGO, 2. Aufl., 1987, § 56 Rz.36 m.w.N.).
  • BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89

    Anforderungen an einen nicht ständig mit der Revision befassten

    Hierzu sind in dem Fristenkontrollbuch besondere Spalten für die Überwachung von Revisionsbegründungsfristen und deren Verlängerung vorzusehen (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1977 II R 40/72, BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290).
  • BFH, 20.12.1989 - IX B 27/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Beschwerde gegen Finanzgerichtsbeschluß

    Er muß insbesondere dafür sorgen, daß die gesetzlichen Fristen für jede einzelne Sache richtig vermerkt werden (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1977 II R 40/72, BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290, und Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 56 Anm. 36).
  • FG Nürnberg, 29.05.2000 - VI 125/99

    Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten

    Denn wenn die - aus welchen Gründen auch immer - unterbliebene Erfassung einer sanktionsbedrohten Frist nicht durch einen kanzleiinternen Kontrollmechanismus, sondern erst durch ein vom Mandanten im Zeitpunkt X eingehendes Schreiben aufgedeckt wird, dann haben die Prozessbevollmächtigten ihre Pflicht, "durch die Organisation ihres Bürobetriebes sicherzustellen, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen werden" (BFH-Urteil vom 26. Januar 1977 II R 40/72, BStBl II 1977, 290 , ständige Rechtsprechung, jüngst z. B. BFH-Urteil vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941 ) nicht erfüllt.
  • BFH, 10.08.1983 - I R 236/82
    Zur ordnungsgemäßen Fristenkontrolle gehört, daß im Fristenkontrollbuch oder in einer vergleichbaren Einrichtung der Ablauf gesetzlicher Fristen für jede einzelne Sache erfaßt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 26.1.1977 II R 40/72).3.
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